Der Termin für die Abgabe der Beitragsgesuche ist jeweils der 30. September des Vorjahres. Die Vereine...
01.09.2023
2 Minuten
Laufende Beiträge
darunter verstehen sich alle wiederkehrenden Zuwendungen an Dritte, um deren Tätigkeit aufgrund eines entsprechenden Programms zu unterstützen.Laufende Beiträge werden nach Gewährung gleich liquidiert, wobei anzumerken ist, dass die Liquidierung nur dann erfolgen kann, falls alle nötigen Unterlagen vorliegen.
Einmalige Beiträge
darunter sind jene Zuwendungen an Dritte zu verstehen, die nicht vorhersehbar sind oder außerordentlichen und nicht wiederkehrenden Charakter haben. Diese Form der Zuwendung dient dem Empfänger nicht zur Schaffung von Vermögen.Einmalige Beiträge werden nur mehr gegen Vorlage folgender Unterlagen liquidiert:
Investitionsbeiträge
darunter sind jene Zuwendungen zu verstehen, die dem Empfänger zur Schaffung von Vermögen dienen und den Bau, den Ankauf oder die außerordentliche Instandhaltung von Vermögensgütern betreffen.Investitionsbeiträge werden nur mehr gegen Vorlage folgender Unterlagen liquidiert:
Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter
darunter sind alle Maßnahmen und Ausgaben im öffentlichen Interesse zu verstehen, die die Gemeindeverwaltung in Bezug auf ein Vermögensgut abwickelt, das nicht im Eigentum der Gemeinde ist oder verbleibt.
Sachleistungen
darunter ist die Überlassung von gemeindeeigenen Liegenschaften oder die Zurverfügungstellung von Diensten zu verstehen.
Kontrollen
Es können Stichprobekontrollen unter den Beitragsempfängern durchgeführt werden, welche verpflichtet sind die eventuell angeforderte Unterlagen vorzulegen.
Dokumente
Verordnung über die Gewährung von Beiträgen.pdf (0.07 MB)
Formular - Ansuchen um die Gewährung eines Beitrages.pdf (0.15 MB)
Zuletzt aktualisiert: 08.05.2024, 11:50 Uhr