Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.
Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10 Euro einzahlen.
Einzahlung:
Mittels pagoPA Spontanzahlung unter www.epays.bz/pilze-lajen
Eine Anleitung zur pagoPA Spontanzahlung finden Sie im folgenden Dokument:
Anleitung pagoPA Spontanzahlung.pdf
- Pilzesammeln ist nur an geraden Kalendertagen von 07.00 bis 19.00 Uhr erlaubt.
- Maximale Sammelmenge: für Ortsansässige 2 kg/Person, für Ortsfremde 1 kg/Person (Mindestalter 14 Jahre), für Privateigentümer, Pächter und Fruchtnießer im eigenen Grund 3 kg/Person.
- Bürger der Gemeinde Lajen müssen nur den Personalausweis bei sich tragen, während nicht ansässige Personen die Einzahlungsbestätigung sowie den Personalausweis vorweisen müssen.
- Die Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden. Zuwiderhandelnde werden bestraft.
Alle weiteren Infos finden Sie hier www.gvcc.net