Schulmensa - Einschreibung

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler

Dienst aktiv

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Schulmensa - Einschreibung

Für wen

Für Schüler, die Schulen im Gemeindegebiet besuchen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Für den Erhalt bestimmter Diätmahlzeiten aus gesundheitlichen Gründen, sind die entsprechenden medizinischen Unterlagen beizulegen.   

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler die Schulmensa zu nutzen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag um Einschreibung kann in folgendem Zeitraum gestellt werden: Vom 1. Mai bis zum 15. Juni eines jeden Jahres.

Innerhalb von 30 Tagen erhält der Bürger einen Brief im Bezug auf das gestellte Ansuchen.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schulmensa belaufen sich auf: 

1) Mittagessen an einzelnen Tagen:

  1. Euro 3,75.- pro Mahlzeit, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt. Dieser Betrag wird als Pauschlabetrag (Multiplikation des Tarifes mit der Anzahl der Tage an denen der Dienst angeboten) haljährlich in Rechnung gestellt. 

Die Einschreibung zur Schulmensa bringt die verbindliche Inanspruchnahme desselben mit sich und im Falle der Nichtinanspruchnahme des Dienstes werden die nicht verabreichten Mahlzeiten in Rechnung gestellt.

Für Abwesenheiten von der Schulmensa wegen Schulausflügen u.dgl. werden bei Anmeldung für 2 Essen wöchentlich 5 Mahlzeiten, bei Anmeldung für 3 Essen wöchentlich 6 Mahlzeiten und bei Anmeldung für 4 Essen wöchentlich 7 Mahlzeiten automatisch abgezogen.

Für Abwesenheiten von der Schulmensa aufgrund von Krankheit mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen werden gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung weitere Abzüge getätigt.

Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Sekretariat und Gemeinschaftsdienste

WALTHER-VON-DER-VOGELWEIDE-STR. 30/A, 39040 LAJEN+39 0471 655 613info@lajen.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2026, 15:38 Uhr