Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.
Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schulmensa belaufen sich auf:
1) Mittagessen an einzelnen Tagen:
- Euro 3,75.- pro Mahlzeit, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt. Dieser Betrag wird als Pauschlabetrag (Multiplikation des Tarifes mit der Anzahl der Tage an denen der Dienst angeboten) haljährlich in Rechnung gestellt.
Die Einschreibung zur Schulmensa bringt die verbindliche Inanspruchnahme desselben mit sich und im Falle der Nichtinanspruchnahme des Dienstes werden die nicht verabreichten Mahlzeiten in Rechnung gestellt.
Für Abwesenheiten von der Schulmensa wegen Schulausflügen u.dgl. werden bei Anmeldung für 2 Essen wöchentlich 5 Mahlzeiten, bei Anmeldung für 3 Essen wöchentlich 6 Mahlzeiten und bei Anmeldung für 4 Essen wöchentlich 7 Mahlzeiten automatisch abgezogen.
Für Abwesenheiten von der Schulmensa aufgrund von Krankheit mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen werden gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung weitere Abzüge getätigt.
Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.