Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den Gemeindereferenten. Er führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, der Organe der dezentralen Stellen, des Sekretärs und der Beamten fallen. Er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor. Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.